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Pagatorischer Kostenbegriff:
Als Kosten werden nur die mit der Leistungserstellung verbundenen Auszahlungen angesehen.
Personalkosten:
Zu den Personalkosten werden alle Kosten gerechnet, die durch den Produktionsfaktor Arbeit unmittelbar und mittelbar entstanden sind. Sie lassen sich in die folgenden Hauptgruppen einteilen: Löhne, Gehälter, gesetzliche Sozialkosten, freiwillige Sozialkosten und sonstige Personalkosten. Löhne werden in Fertigungs- (unmittelbar an der Herstellung des Produkts beteiligt: Fertigungsarbeiter) und Hilfslöhne (nur mittelbar an der Produktion beteiligt: Vorarbeiter, gelernte Arbeiter) unterteilt. Gehälter sind Arbeitsentgelt für Angestellte, sie entsprechen einer Zeitentlohnung und sind Gemeinkosten. Die gesetzlichen Sozialkosten unterteilen sich in Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Die freiwilligen Sozialkosten werden in zwei Gruppen eingeteilt: primäre freiwillige Sozialkosten (zusätzliche Zahlungen zur Sozialversicherung, freiwillige Pensionszusagen, Beihilfe für Fahrt und Verpflegung, zur Ausbildung etc.) und sekundäre freiwillige Sozialkosten (Kosten für die Krankenstation, Bücherei, Werkszeitung, Sportplatz, Kantine etc.). Sonstige Personalkosten entstehen beim Personalwechsel durch Inserats-, Vorstellungs-, Umzugs- und Abfindungskosten.
Plankalkulation:
Im Gegensatz zur Vorkalkulation, die sich nur auf einen speziellen Auftrag bezieht, hat die Plankalkulation Gültigkeit für eine Planungsperiode, die i.d.R. ein Jahr beträgt.
Plankosten:
Kosten, bei denen sowohl das Mengen- oder Zeitgerüst als auch die Wertansätze geplante Größen sind.
Plankostenrechnung:
System der Kostenrechnung, bei dem versucht wird, Kostenvorgaben mit Hilfe von technischen Berechnungen und Verbrauchsstudien festzulegen. Die errechneten Plan- bzw. Sollwerte dienen der permanenten Kontrolle der Istkosten. Man unterscheidet zwischen einer starren und einer flexiblen Plankostenrechnung. Bei der -> starren Plankostenrechnung wird die Planbeschäftigung festgelegt und nicht auf die Istbeschäftigung umgelegt. Bei der -> flexiblen Plankostenrechnung werden die Plankosten an die auftretenden Beschäftigungsänderungen angepasst. Dabei erfolgt eine Trennung der Kosten in fixe und variable Bestandteile. Durch den Vergleich der Istkosten mit den Sollkosten führt man eine leistungsfähige Kostenkontrolle, den Soll-Ist-Vergleich ein.
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